AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

So arbeiten wir

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich der jardinpublic, (nachfolgend „Firma“). Die Geschäftsführung liegt bei Markus Arm.

 

1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Werbeagentur «jardinpublic – Grafik / werbung / Digital», nachfolgend in Kurzform jp genannt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

2. LEISTUNGEN
Die Grafikagentur jp erbringt Leistungen in den Bereichen Text und visuelle Kommunikation (Corporate-, Print- und Web-Design), Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung. Für weitere Leistungen im Bereich Mediaplanung, Web-Programmierung, Fotografie, Lektorat arbeitet jp mit ausgewählten Spezialisten zusammen.

 

3. TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS
Die Werbeagentur jp verpflichtet sich die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

 

4. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Auftraggeber unterstützt jp bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von jp in Rechnung gestellt.

 

5. URHEBERRECHT
Die Urheberrechte an allen von jp geschaffenen Werken (Texte, Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich jp. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von jp nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten – insbesondere an der Gestaltung – vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von jp.

 

6. NUTZUNGSRECHTE
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch jp geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offertenstellung. Die von jp geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von jp einzuholen und entsprechend zu entschädigen. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von jp hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

 

7. GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche, immaterielle und materielle, von jp geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von jp. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens jp. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von jp geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet worden sind, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei jp. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht jp davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

9. AUFBEWAHRUNGSPFLICHT
Die Werbeagentur jp bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist sie ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von jp anteilmässig verrechnet werden.

 

10. HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN
Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich der Werbeagentur jp und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

 

11. BELEGEXEMPLARE
Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucken) ist der Werbeagentur jp unaufgefordert 3 einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 1 Exemplare zu überlassen. jp steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

 

12. AUFTRAGSVORBESPRECHUNG
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offertgespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist in den meisten Fällen kostenlos und für beide Parteien unverbindlich.

 

13. OFFERTEN
Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Bei unbefristeten Offerten von jp erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Preisangaben von jp beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

 

14. LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER
Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. jp tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an jp zugestellt werden.

 

15. VERRECHNUNG
Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat jp Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

 

16. AUFTRAGSERTEILUNG
Die Auftragserteilung kann mündlich, per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch vor-aus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert werden.

 

17. GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGEN
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. Kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

 

18. AUTORKORREKTUREN
Autorkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart worden ist. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.

 

19. GUT ZUM DRUCK
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zum Druck» und allfälligen Korrektur-
angaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt worden sind, übernimmt jp keine Haftung.

 

20. ABRECHNUNGSPHASE
Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Werbeagentur jp einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen worden sind. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

21. KOMMISIONEN
jp ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

 

22. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Werbeagentur jp übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

 

23. MÄNGELRÜGE
Die von jp erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von acht Tagen zu erfolgen.

 

24. RECHT UND GERICHTSTAND
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und jp unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz